igb – Ingenieurgesellschaft Burgert mbH

Unsere Leistungen
Objekt­überwachung

Agieren statt reagieren!

Leistungen

Objekt­überwachung
Agieren statt reagieren!

Der straffe Weg von der Planung zur Realisierung –
von der Ausschreibung der Bauleitung hin zum fertigen Bauwerk – spart Zeit und Ihr Geld.

  • Zusammen mit Ihnen definieren wir die Qualitäten und schreiben die Leistungen fachgerecht aus.
  • Wir holen Angebote ein und schlagen Ihnen den wirtschaftlichsten Bieter vor.
  • Wir unterstützen Sie in Vertragsverhandlungen und beraten Sie auch hinsichtlich juristischer Belange.
  • Wir überwachen die Bauleistungen und bereiten die Abnahme und Übergabe des Bauwerks für Sie vor.
  • Besonderen Wert legen wir auf die Einhaltung der Termine und Kosten.

Unser Team setzt sich aus erfahrenen Bauingenieuren zusammen.
Die Ausschreibungen werden mittels Ausschreibungsprogramm (Ariba / California) erstellt.
Die Bauleitung / Objektüberwachung wird unterstützt von modernsten Kosten- und Terminsteuerungs­programmen.

Leistungen

Wir erbringen für Sie
folgende Leistungen

HOAI §34 – Leistungsphase 6 / Vorbereitung der Vergabe

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans.
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse.
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche.
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung (Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.)
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche.
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Verwaltungsgebäude der ESG in Fürstenfeldbruck
Architektur: Werkraum Architekten

HOAI §34 – Leistungsphase 7 / Mitwirkung bei der Vergabe

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner.
  • Einholen von Angeboten.
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
  • Führen von Bietergesprächen.
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens.
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der
    Kostenberechnung.
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung.
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung.
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren.
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.)
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen.
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM).
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke.
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes.
  • Aufstellen von Raumbüchern.
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen
    Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der
    Bauordnung.

Verwaltungsgebäude der ESG in Fürstenfeldbruck
Architektur: Werkraum Architekten

HOAI §34 – Leistungsphase 8 / Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
  • Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch).
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran.
  • XXSystematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
  • Übergabe des Objekts.
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes.
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht.

Verwaltungsgebäude der ESG in Fürstenfeldbruck
Architektur: Werkraum Architekten

HOAI §34 – Leistungsphase 9 / Objektbetreuung

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen.
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts.
  • Objektbeobachtung.
  • Objektverwaltung.
  • Baubegehungen nach Übergabe.
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte.
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Verwaltungsgebäude der ESG in Fürstenfeldbruck
Architektur: Werkraum Architekten

OBJEKTÜBERWACHUNG

Referenzen