igb – Ingenieurgesellschaft Burgert mbH

Unsere Leistungen
Arbeitsschutz

»Wo die Gefahr, dort wächst auch das Rettende.«

Dieter Holderlin

Leistungen

Arbeitsschutz

»Wo die Gefahr, dort wächst auch das Rettende.«

Dieter Holderlin

Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet Verantwortung für Gesundheit und Leben anderer Menschen. Verantwortliches Handeln im Arbeitsschutz ist kein Buch mit sieben Siegeln. Der Staat und die Berufsgenossenschaften haben Gesetze, Verordnungen und Regeln erlassen und damit verbindliche Vorschriften geschaffen für den Umgang mit der Verantwortung der Beteiligten.

  • Sie als Unternehmer, d. h. in Person als Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand/ vertretungsberechtigter Gesellschafter, treffen weitreichende Pflichten!
  • Wie in anderen Bereichen auch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!

Als Sachverständiger und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) sind wir speziell ausgebildet und unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben.

Leistungen

Wir erbringen für Sie
folgende Leistungen

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) definiert. Der erforderliche Betreuungsumfang ergibt sich aus der jeweils anzuwendenden DGUV-Vorschrift 2. Unterschieden wird nach der Betriebsgröße:

a) 10 Beschäftigte
b) 11 Beschäftigte < 50
c) 50 Beschäftigte

Ziel ist die Herbeiführung eines gut vermarktbaren Baurechts mit menschengerechten und lebenswerten Qualitäten.
Unser Planungsgrundsatz „mit den Augen des Nutzers sehen“ ist gleichzeitig unsere Schlüsselkompetenz.

Was sind unsere Leistungen?

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung;
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung;
  • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen;
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit;
  • Untersuchungen nach Ereignissen;
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften;
  • Erstellung von Dokumentationen/Erfüllung von Meldepflichten;
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen (1/4-jährliche Sitzung des Arbeitsschutzausschusses).

Was sind unsere Leistungen?

  • Ermittlung der Gefährdungen am Arbeitsplatz;
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen;
  • Festlegung der Schutzziele;
  • Vorschlag von Maßnahmen;
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Das AMS – Arbeitsschutz mit System – gliedert sich in die bestehenden betrieblichen Managementsysteme wie Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001, Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 etc. ein.

Was sind unsere Leistungen?

  • Analyse des bestehenden Systems bzw. des Ist-Zustands;
  • Definieren der Unternehmensziele im Bereich Sicherheit und Gesundheit;
  • Klären der Aufgaben/Verantwortungen/Anweisungen/Mittel/Personaleinsatz;
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen;
  • Entwicklung von Zielen;
  • Planung der Arbeitsgestaltung/Erarbeiten von Konzepten;
  • Mitwirkung bei Informationsveranstaltungen für Führungskräfte und Beschäftigte;
  • Organisation/Betreuung von Notfallmaßnahmen;
  • Mitwirkung/Beratung bei der Umsetzung des AMS-Arbeitsschutzmanagementsystems;
  • Wirkungskontrolle in zeitlichen Abständen;
  • Mitwirkung bei der Zertifizierung des AMS-Arbeitsschutzmanagementsystems.

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Anforderungen an den Arbeitsplatz des Menschen und somit eine Planungsaufgabe für den Architekten. Der Fachplaner „Arbeitsschutz“ unterstützt ihn dabei.

Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung
  • Analyse des zukünftigen Arbeitssystems,
  • Gefährdungsbeurteilung der zukünftigen Arbeitsplätze,
  • Formulierung der Zielvorgaben für die Planung.
Leistungsphase 2 – Vorentwurf
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen entsprechend den Zielvorgaben,
  • Beurteilen und Auswerten der verschiedenen Lösungsvorschläge.
Leistungsphasen 3 und 4 – Genehmigung
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von genehmigungsrelevanten Planungsunterlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
  • Mitwirkung und Beratung bei der Ausführungsplanung in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Leistungsphasen 6 und 7 – Ausschreibung und Vergabe
  • Beratung bei der Produktauswahl,
  • Bewertung von Alternativvorschlägen hinsichtlich der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Leistungsphase 8 – Bauausführung
  • Überprüfung der Ausführung hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
  • Mitwirkung bei der Abnahme,
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme.
Leistungsphase 9 – Dokumentation
  • Mitwirkung bei der Zusammenstellung der Dokumentation,
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, insbesondere Gefahrenunterweisungen,
  • Mitwirkung bei der Zusammenstellung von routinemäßig wiederkehrenden Prüfungen.