Leistungen
Arbeitsschutz
»Wo die Gefahr, dort wächst auch das Rettende.«
Dieter Holderlin
Als Sachverständiger und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) sind wir speziell ausgebildet und unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben.
Leistungen
Wir erbringen für Sie
folgende Leistungen
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) sind in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) definiert. Der erforderliche Betreuungsumfang ergibt sich aus der jeweils anzuwendenden DGUV-Vorschrift 2. Unterschieden wird nach der Betriebsgröße:
a) 10 Beschäftigte
b) 11 Beschäftigte < 50
c) 50 Beschäftigte